Bebauungsplan 26 01.21 Blomberger Weg/ Hopfenfohr - 1. vereinfachte Änderung
Die 1. vereinfachte Änderung umfaßt die Flurstücke 301 und 739 der Flur 56, Gemarkung Lemgo.
Es ist folgende Änderung in den Bebauungsplan 01.21 "Blomberger Weg / Hopfenfohr" übernommen worden:
-Verlegung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken 301 und 739
der Flur 56.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 22.06.1998, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.07.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.21 Blomberger Weg/ Hopfenfohr
Ist eine Änderung von
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1990 - SatzungSie können sich die Satzung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild
- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
- XPlan (GML)