Bebauungsplan 26 01.24 Wahmbecker Pfad, Teilplan 1 - 2. vereinfachte Änderung
Für das Flurstück 202 der Flur 67 in der Gemarkung Lemgo wird eine 2. vereinfachte Änderung des vom Rat der Alten Hansestadt Lemgo am 12. Juli 1982 beschlossenen Bebauungsplanes 01.24 "Wahmbecker Pfad" (Teilplan 1, 2. Neuaufstellung) gemäß § 13 Abs. 1 des BBauG vorgenommen.
Die Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche - Schule" wird durch die Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche - Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" ersetzt, um die Errichtung eines Kindergartens realisieren zu können.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Frau Kerstin Ostermeier, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 10, E-Mail: k.ostermeier@lemgo.de
- Frau Kristina Driedger, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 11, E-Mail: k.driedger@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 12.05.1986, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.06.1986, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1977 - SatzungSie können sich die Satzung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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