Bebauungsplan 26 01.25 Detmolder Weg/ Pahnsiek
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 01.25 "Detmolder Weg / Pahnsiek" mit einer Gesamtfläche von rd. 4,8 ha ist im Übersichtsplan im Maßstab 1 :5000 dargestellt. Er liegt südlich der Kernstadt Lemgo zwischen der "Liebigstraße" im Norden, dem "Pahnsiek" im Osten, der "Kolmarer Straße" im Süden und dem "Detmolder Weg (B 238)" im Westen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen im zentrumsnahen Bereich sowie einer wohnungsnahen Versorgung Rechnung getragen werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 01.07.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.09.2006 - 19.10.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.12.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.03.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.25 Detmolder Weg/ Pahnsiek - 1. vereinfachte Änderung
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1990 - Textliche FestsetzungSie können sich die Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textliche Festsetzung
- BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- UmweltberichtSie können sich den Umweltbericht zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Umweltbericht
- Schalltechnische UntersuchungSie können sich die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Schalltechnische Untersuchung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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