Bebauungsplan 26 01.28 Am Steinbruch - 1. vereinfachte Änderung
Für die Parzellen 302 und 303 der Flur 28, jetzt Parzelle. 160 der Flur 62, innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 28 "Am Steinbruch", wird eine erste vereinfachte Änderung gemäß § 13 Abs. 1 des BBauG vorgenommen.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Erweiterung der Baugrenzen auf den Flurstücken 302 und 303 der Flur 28, jetzt Parzelle 160 der Flur 62, vergrößert. Die genaue Führung der neuen Baugrenzen ist aus dem Planausschnitt, der Bestandteil der Änderung ist, zu ersehen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 27.09.1971, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.12.1971, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.28 Am Steinbruch - 2. vereinfachte Änderung
- 26 01.28 Am Steinbruch
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1962 - SatzungSie können sich die Satzung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzung
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- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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