Bebauungsplan 26 04.05 Gelände Holzkämper - 1. vereinfachte Änderung
Die 1. vereinfachte Änderung umfasst die Flurstücke 252, 253, 96, 106 und 107 der Flur 3, Gemarkung Entrup.
Es werden folgende Änderungen in den Bebauungsplan Nr. 04.05 "Gelände Holzkämper" übernommen:
1. Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen.
2. Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet".
3. Festsetzung einer 1-geschossigen und auf dem Flurstück 252 einer 2-geschossigen Bauweise mit Einzelhäusern.
4. Im Bereich der 1-geschossigen Bauweise werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 38° bis 43° festgesetzt. Die Traufhöhe wird auf 3,60 m, bergseitig gemessen, festgelegt. Bei der 2-geschossigen Bauweise ist der gültige Text bindend.
5. Eine Zufahrt zur L 958 darf, nur auf Antrag beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen- Niederlassung Bielefeld, lediglich während der Bauzeit als Baustellenzufahrt eingerichtet werden.
6. Die Erschließung muss, wenn nicht bereits anders vorhanden, vom Reherberg erfolgen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt über das Baubürgerbüro auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.12.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 04.05 Gelände Holzkämper - 1. Änderung - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
- 26 04.05 Gelände Holzkämper
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1962 - BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Bebauungsplan
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- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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