Bebauungsplan 26 07.01/1 Am Lehbrinksweg, Teilplan 1 - 2. Änderung
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.01 "Am Lehbrinksweg", Teilplan 1 beinhaltet eine Änderung der textlichen Festsetzungen unter V. (Gestaltung) Abs. 1 d für das gesamte Bebauungsplangebiet.
Mit der textlichen Änderung, Dachgauben bei einer Dachneigung ab 35 Grad zuzulassen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, vorhandenen Wohnraum im Dachgeschoß besser ausnutzen zu können.
Die Ausnahme im bisher gültigen Text, bei bestehenden Gebäuden mit einer Dachneigung von mehr als 40 Grad eine Drempelhöhe von 1 ,0 m zu gestatten, kann entfallen, da in diesem Teilplan 1 keine derartigen Dachneigungen vorhanden sind.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 19.12.1995 - 22.01.1996, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.03.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.09.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 07.01/1 Am Lehbrinksweg, Teilplan 1 - 3. Änderung
- 26 07.01/1 Am Lehbrinksweg, Teilplan 1 - 1. vereinfachte Änderung
- 26 07.01/1 Am Lehbrinksweg, Teilplan 1
Planunterlagen
- Begründung
- BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Begründung
- Daten
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild
- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
- XPlan (GML)