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Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.52 Quartier Lagesche Straße Nord

Als Ausfluss aus dem Agenda-21-Prozess wurde für das Altgewerbegebiet „Quartier Lagesche Straße“ die Notwendigkeit erkannt, dort eine Steuerung der Nutzungen vornehmen zu müssen.
Dies geschah durch den Beschluss eines Rahmenplanes durch den Stadtentwicklungsausschuss am 09.05.2000.

Um einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurden bereits die einfachen Bebauungspläne
 26 01.53 Quartier Lagesche Straße Süd - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
 26 01.54 An der Bega/ Lagesche Straße
 26 01.55 Bahnlinie - Lagesche Straße
 26 01.56 Kleiner Schratweg/ Lagesche Straße
aufgestellt.

Nunmehr ergibt sich durch eine Bauanfrage die Notwendigkeit, auch für den Bereich zwischen Bega, Steinweg, Lagescher Straße und Engelbert-Kämpfer-Straße Regelungen zu treffen.

Seit 2000 ist das Einzelhandelskonzept Lemgo aufgestellt (2008) und fortgeschrieben worden (2015). Für den derzeit unbeplanten Innenbereich, zwischen Lagescher Straße und Steinweg, kommt das Konzept zu folgenden Empfehlungen:
• in den Sonderstandorten (Plan Anlage 2) soll die Weiterentwicklung der Sonderstandorte möglichst gering ausgestaltet werden (S.44)
• keine Weiterentwicklung von Betrieben mit zentrenrelevanten + nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in der Grevenmarsch/Lagesche Straße- Steinweg, keine Neuansiedlung - Ausnahme Getränkemarkt (S. 65 Grs.3)
• Bei nicht-zentrenrenrelevanten, großflächigen EH Betrieben sollen die zr -Randsortimente auf 10% beschränkt werden (S. 65 Grs.5)

Aufgrund des Wegzuges des Getränkemarktes, sowie Erweiterungs- und Verlagerungsabsichten eines Sonderpostenmarktes und Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Seite beim Vollversorger kommt ein Entwicklungsdruck in das Gebiet, der die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonzeptes 2015 notwendig macht. Die Aufstellung solcher Bebauungspläne wird explizit im Einzelhandelskonzept empfohlen.

Der Bebauungsplan soll analog dem Bebauungsplan Nr. 01.53 „Quartier Lagesche Straße Süd“ Regelungen zu zulässigen Einzelhandelbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (gemäß Lemgoer Sortimentsliste 2015) im Hauptsortiment treffen. Weiterhin sollen die zentrenrevanten Randsortimente (gemäß Lemgoer Sortimentsliste 2015) auf 10% von der Verkaufsfläche des nicht zentrenrelevanten Hauptsortimentes begrenzt werden.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Herr Emre Ketrez, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 09, E-Mail: e.ketrez@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.09.2016, Bestätigung des Aufstellungsbeschlusses
  • 26.04.2017 - 26.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.07.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
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      Begründung
    • Einzelhandelskonzept der Alten Hansestadt Lemgo
      Sie können sich das Einzelhandelskonzept der Alten Hansestadt Lemgo als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Einzelhandelskonzept der Alten Hansestadt Lemgo
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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