Bebauungsplan 26 02.18 Gartenstraße
Durch die Neuordnung der sozialen Einrichtungen in Brake wird die Fläche des ehemaligen Kindergartens nicht mehr für diese Zweckbestimmung benötigt.
Daher bietet sich die Chance, auf dieser im städtischen Eigentum befindlichen Fläche qualitätsvollen und erschwinglichen Wohnungsbau zu planen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 192 in der Flur 15, Gemarkung Brake.
Anlass der Planung
Vor dem Hintergrund der Wohnbaulandentwicklung möchte die Alte Hansestadt Lemgo die ungenutzte Fläche des ehemaligen Kindegartens Brake in Bauland umwandeln. Durch die Neuordnung der sozialen Einrichtungen in Brake wird die Fläche nicht mehr für diese Zweckbestimmung benötigt. Daher bietet sich die Chance, auf dieser im städtischen Eigentum befindlichen Fläche qualitätsvollen und erschwinglichen Wohnungsbau zu planen.
Die Umsetzung dieser städtebaulichen Ziele erfordert die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan, der für den Geltungsbereich „Fläche für Gemeinbedarf“ ausweist, wird parallel berichtigt.
Für das ca. 3420 m² große Areal wurde 2017 ein Bieterverfahren durchgeführt, woraufhin bereits Entwurfsvarianten angefertigt wurden. Die nähere Umgebung ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Ziel der Planung
Für die geplanten Wohngebäude soll eine Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt werden. Für das gesamte Plangebiet gilt eine GRZ von 0,4, wobei diese gemäß §19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten etc. um 50% überschritten werden darf. Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen werden ausgeschlossen.
Um die Gartenstraße vom ruhenden Verkehr zu entlasten, sollen pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Die Bebauungsstruktur und -dichte sowie die Gestaltung soll möglichst aus der umgebenden Bebauung abgeleitet werden. Durch Doppel- und Reihenhäuser entsteht ein Wohnmix, der unterschiedliche Zielgruppen anspricht.
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von Norden über die „Gartenstraße“ und eine private Stichstraße.
Wesentliche Auswirkungen
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat den Wegfall der straßenbegleitenden Stellplätze zur Folge. Ein leicht zunehmendes Verkehrsaufkommen ist durch die neu entstehende Wohnbebauung zu erwarten. Da sich die neue Bebauung jedoch nach Art der Nutzung in das vorhandene Baugebiet einfügt, führt die Planung nicht zu einer vermehrten Lärmbelastung. Insgesamt nimmt der Versiegelungsgrad der Fläche durch die Bebauung und erforderliche Erschließung zu, jedoch soll diese auf das Mindestmaß begrenzt werden. Die Baumerhaltung auf dem Gelände ist noch zu prüfen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB erfolgt. Weiterhin wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet. Aus diesem Grund, sind der Öffentlichkeit Ziel und Zweck der Planung,
sowie wesentliche Auswirkungen der Planung darzulegen. Im Zeitraum vom 29.01.2018 – 12.02.2018 besteht die Gelegenheit sich zu der Planung zu äußern.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 17.10.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.01.2018 - 12.02.2018, Information der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a (3) BauGB
- 27.08.2018 - 28.09.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 07. Berichtigung "Gartenstraße"
Parallelverfahren
Planunterlagen
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Information der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 13a Abs. 3 BauGBSie können sich die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Information der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.Bekanntmachungstext vom 10.01.2018
- Bekanntmachung des Beschlusses über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die förmliche Behörden und TrägerbeteiligungSie können sich den Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die förmliche Behörden und Trägerbeteiligung als PDF-Datei anzeigen lassen.Bekanntmachungstext vom 10.08.2018
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Sie können sich die Bekanntmachung des Satzungbeschlusses zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bekanntmachungstext vom 21.12.2018
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Information der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
- Textliche FestsetzungenSie können sich die Textlichen Festsetzungen als PDF-Datei anzeigen lassen.Textliche Festsetzungen
- BegründungSie können sich die Begründung als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Bebauungsplan
- Gutachten
- Schalltechnischen Gutachten Sie können sich das Schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Schalltechnischen Gutachten
- Ergänzende schalltechnische Variantenuntersuchung Sie können sich die Ergänzende schalltechnische Variantenuntersuchung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Ergänzende schalltechnische Variantenuntersuchung
- Schalltechnischen Gutachten
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild
- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
- XPlan (GML)