Satzung 05 - Satzung "Lemgoer Straße/ Residenzstraße"gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1+2 BauGB (Klarstellungs-und Entwicklungssatzung)
Gemäß Beschluß des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2002 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine rückwärtige Bebauung im Bereich "Lemgoer Straße / Residenzstraße" in Lemgo-Brake geschaffen werden.
Durch diese Satzung entstehen der Stadt Lemgo keine finanziellen Auswirkungen.
Rechtliche Voraussetzungen nach dem BauGB und Ziele
Gemäß §34 Abs.4 Nr.1+2 BauGB können durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden und die bisher im Außenbereich liegenden Bereiche als "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" deklariert werden, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind. Zur Zeit ist eine Zuordnung des o.g. Bereiches zum Innenbereich nicht eindeutig möglich. Mit der Satzung sind die unbebauten Grundstücke im rückwärtigen Bereich (hier: Außenbereich im Innenbereich) künftig planungsrechtlich als "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" zu betrachten.
Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als gemischte Bauflächen dargestellt, so daß einer Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet" nichts entgegen steht, da diese Festsetzung hinter der gemischten Baufläche zurückbleibt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 27.12.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
- Planunterlagen
- SatzungsplanSie können sich den Satzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzungsplan
- BegründungSie können sich die Begründung zur Klarstellungs- und Entwicklungssatzung als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Satzungsplan
- Daten
- LuftbildSie können sich das Luftbild zur Klarstellungs- und Entwicklungssatzung als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild