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Satzung 08 - Ergänzungssatzung "Hockefeldtwete"

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am östlichen Ortsrand der Alten Hansestadt Lemgo, am südöstlichen Ende der Hockefeldtwete. Der Satzungsbereich umfasst in der Gemarkung Lemgo, Flur 54 das Flurstück 238 sowie Teile der Flurstücke 76, 178, 212 und 256 mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha.

Aufgrund fehlender planungsrechtlicher Vorgaben innerhalb des Planungsgebietes, sowie der Lage der Grundstücke im Außenbereich, konnte in der Vergangenheit keine bauliche Entwicklung stattfinden. Mit Rechtskraft der Ergänzungssatzung wird dieser Bereich der Hockefeldtwete in den Innenbereich, d.h., in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, einbezogen. Auf diese Weise wird eine Arrondierung (Abrundung) des Gebietes hergestellt und eine bauliche Nutzung nach § 34 BauGB ermöglicht. Dies entspricht den Entwicklungszielen des Wohnbaulandberichts der Stadt Lemgo, in dem empfohlen wird, kleinere Arrondierungen bzw. Ergänzungen im Kontext bestehender Siedlungen vorzunehmen.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf.

Ansprechperson

  • Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 29.01.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.02.2013 - 20.03.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.06.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.06.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Satzungsplan
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      Satzungsplan
    • Satzungstext
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    • Begründung
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  • Luftbild
    • Luftbild
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