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Satzung 10 - Klarstellungssatzung "Konsul-Wolff-Straße - Leopoldstraße"

Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungssatzung liegt am nördlichen Innenstadtrand der Alten Hansestadt Lemgo und grenzt an das südliche Ende des Friedhofes Rintelner Straße. Der Satzungsbereich umfasst Gemarkung Lemgo, Flur 8 das Flurstück 252 und 253 mit einer Fläche von ca. 0,19 ha.

Bei dem Satzungsbereich "Konsul-Wolff-Straße - Leopoldstraße" geht es um die Fragestellung, ob der bezeichnete Bereich grundsätzlich im Außenbereich nach § 35 BauGB oder im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt. Dies wurde in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Es dient der Rechtssicherheit, diese Unklarheit durch diese Satzung eindeutig zu klären und die Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 festzulegen.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf.

Ansprechperson

  • Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 28.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

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    • Satzungstext
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