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Bauleitplanung

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Bebauungsplan 26 01.14a.1 Wilmersiek Ost

Der Bebauungsplan erfasst ein Teilgebiet der Stadt, das wie folgt begrenzt wird:

Im Norden: Durch die Straße Gleimstraße.
Im Osten: An hintere Flurstücksgrenze die Straße Carl-Zuckmayer-Weg.
Im Süden: Durch die Straße Klopstickstraße.
Im Westen: Durch die Straße Wilmersiek.

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung geschaffen und Grundlagen für den Vollzug nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341 ) erforderlichen Maßnahmen gebildet werden. Der Bebauungsplan beinhaltet vorwiegend Festsetzungen für Wohnbauflächen und für die Verkehrsflächen.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 29.05.1972, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.09.1974 - 23.10.1974, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.1974, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.07.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1968
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung und Begründung
      Sie können sich die Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textliche Festsetzung und Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
      Sie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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