Bebauungsplan 26 01.31 Molinder Grasweg/ Am Wasserturm - 1. vereinfachte Änderung
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Vom "Südring" ("Am Wasserturm").
Im Westen: Ist das Flurstück 645 bis auf einen 17,50m breiten Streifen eingeschlossen.
Im Süden: Ist das Flurstück 650 noch eingeschlossen, Flurstück 157 zu einem Drittel.
Im Westen: Vom Trophagener Weg.
Im Änderungsbereich wird die Obergrenze für die Anzahl der Geschosse von II auf III erhöht. Gleichzeitig wird die max. Gebäudehöhe von 9 auf 12m. angehoben. D.h., dass der Änderungsbereich hinsichtlich seiner Festsetzungen an den südwestlich gelegenden Bereich des Bebauungsplanes angepasst wird, in welchem genau diese Geschossigkeit und Höhe festgesetzt ist.
Darüber hinaus wird für alle Fassaden zum "Südring" ("Am Wasserturm") aus städtebaulichen Gründen ein Befensterung (Fensteranteil: min. 10 % der Nordfassaden [einschI. Attiken und Mansarddächern], die zwischen 0m und 15m Abstand von der Baugrenze am "Südring" haben) vorgeschrieben.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 31.03.2003, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.04.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.31 Molinder Grasweg/ Am Wasserturm
- 26 01.31 Molinder Grasweg/ Am Wasserturm - 1. Änderung
Planunterlagen
- Planunterlagen
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Es gilt: BauNVO 1990 - BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
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XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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