Bebauungsplan 26 05.03a Büllinghauserheide Ost
Der Bebauungsplan 05.03a "Büllinghauserheide Ost" erfasst ein Teilgebiet der Stadt, das wie folgt begrenzt wird:
Im Norden: An der hinteren Bebauung der Straße Am Rahrebruch.
Im Osten: An der hinteren Bebauung der Straße Am Rahrebruch.
Im Süden: An der Straße Alter Postweg.
Im Westen: An der Straße Uferstraße.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung geschaffen und Grundlagen für den Vollzug nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341 ) erforderlichen Maßnahmen gebildet werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 11.11.1974, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.01.1975 - 20.02.1975, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.06.1975, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.11.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1968 - Textliche Festsetzung und BegründungSie können sich die Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textliche Festsetzung und Begründung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild
- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
- XPlan (GML)