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Bebauungsplan 26 08.02 Zur Maibolte

Das Gelände erstreckt sich von der Ortsmitte des Ortsteiles Lüerdissen längs der Straße "Zur Maibolte" nach Osten bis zum Ortsausgang.

Das Plangebiet wird im Westen vom "Althof" und der östlich des "Althof" gelegenen Bebauung begrenzt. Im Norden bildet der "Hampenberg" und die landwirtschaftliche Nutzfläche, die sich in ca. 60 m Abstand zur Straße
"Zur Maibolte" befindet, die Grenze. Im Osten reicht das Baugebiet bis zum Ortsausgang, und im Süden bildet die Straße "Zur Maibolte" die Grenze, wobei die Straßenparzelle mit eingeschlossen wird.

Der westliche Teil im Ortskern umfasst eine Hofsteile mit z. T. denkmalgeschützten Bauteilen. Die Freiflächen sind im wesentlichen ungenutztes Grünland, bzw. mit Streuobstbeständen besetzt.

Der größere, östliche Teil des Plangebietes umfasst eine Ackerfläche, die sich nördlich der Straße "Zur Maibolte" gegenüber der vorhandenen 30-40 Jahre alten Bebauung ausdehnt.

Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 2,7 ha.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 31.05.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.10.2001 - 09.11.2001, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.03.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.03.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
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      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
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      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
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      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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