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Bebauungsplan 27 09.01 Vlothoer Straße

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Ortsteiles Kirchheide und zwar westlich der "Vlothoer Straße", nördlich des "Wilhelm-Stölting-Weg" und südöstlich des "Langenstücker Weges" bzw. der vorgelagerten Bebauung am "Langenstücker Weg". Die genaue Lage und Begrenzung des Plangebietes geht aus dem Übersichtslageplan und der Planzeichnung hervor.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 238, 240, 241 und 239 sowie teilweise die Flurstücke 35, 189, 225, 228, 229, 230, 231, 215, 243 und 242 der Flur 4, Gemarkung Kirchheide.

Die im Plangebiet gelegenen Flurstücke 215 (Wilhelm-Stölting-Weg), 225, 228, 229, 230 und 231 - alle teilweise - liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 060.09.06 "Sportplatz Kirchheide". Der vorliegende B-Plan Nr. 27 09.01 "Vlothoer Straße I" (1. Bauabschnitt) hebt mit Erlangung der Rechtskraft die "alten" Festsetzungen im neu überplanten Bereich auf (siehe auch Kap. 4.5).

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,6 ha.

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Lemgo das Ziel, im Ortsteil Kirchheide weiteres Bauland überwiegend für den Eigenheimbau bereitzustellen. Dabei soll die Realisierung des Bebauungsplanes in städtebaulich sinnvollen Abschnitten erfolgen, so dass - dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden folgend - jeweils nur an die aktuelle Nachfragesituation angepasste Teilflächen erschlossen werden.

Der Bedarf an zusätzlichem Bauland begründet sich dabei vornehmlich aus der allgemein zu beobachtenden Verringerung der Wohnungsbelegungsdichte (Wohnraumfläche je Einwohner steigt kontinuierlich bei gleichzeitiger Verringerung der Haushaltsgrößen) sowie der Eigenentwicklung der ansässigen Bevölkerung.

Neben der oben genannten Zielsetzung der Wohnbaulandbereitstellung soll der vorliegende Bebauungsplan die folgenden Zwecke erfüllen:

- Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und an die Sicherheit der Wohnbevölkerung.
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Einbindung der neu entstehenden Bebauung in die vorhandene städtebauliche Struktur.
- Sicherung und Ordnung der Verkehrsflächen zur Herstellung eines leichten und sicheren Verkehrsablaufes.
- Vorbereitung eines umweltgerechten Entwässerungssystems über private und öffentliche Entwässerungs- bzw. Rückhalteeinrichtungen.


Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.

Ansprechperson

  • Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de

Verfahrensschritte

  • 06.11.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.09.2001 - 05.10.2001, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.12.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.01.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

  • Planunterlagen
    • Bebauungsplan
      Sie können sich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.

      Es gilt: BauNVO 1990
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzung
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      Textliche Festsetzung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Luftbild
    • Luftbild
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      Luftbild
  • X-Planung
    • XPlan (GML)
      XPlan (GML)
    • Förderhinweis
      Die Digitalisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
      Förderlogo



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