Satzung 06 - Satzung "Nordöstlich Steinmüllerweg" gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 (Klarstellungssatzung)
Bei dem bezeichneten Gebiet nordöstlich des Steinmüllerweges geht es grundsätzlich um die Fragestellung, ob die bezeichneten Bereiche grundsätzlich im Außenbereich nach § 35 BauGB oder im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist bei der Abgrenzung von Außenbereich zu Innenbereich die tatsächliche Bebauung für die Zulässigkeitsbeurteilung relevant. Diese Abgrenzung ist grundsätzlich nicht verbindlich geregelt, so dass es keine "Karte" gibt, auf der ablesbar ist, welche Grundstücke zum Außen- und welche zum Innenbreich zu zählen ist. Grundsätzlich ist jede Zulässigkeitsbeurteilung eines Vorha-bens eine Einzelfallbetrachtung.
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Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 12.01.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
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- SatzungsplanSie können sich den Satzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzungsplan
- SatzungstextSie können sich den Satzungstext als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzungstext
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- Daten
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