Flächennutzungsplan 33. Änderung "Lieme West / Herforder Straße"
Der gültige Flächennutzungsplan stellt Ausgleichsflächen und landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Die neue Darstellung wird gewerbliche Baufläche sein.
Die Erweiterung in Lieme West umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha. Darin enthalten sind ca. 4,47 ha Gewerbe- und Industriefläche inkl. Erschließung (exklusive Erschließung 3,22 ha) und zusätzlich 1,3 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken.
Der beigefügte Lage- und Konzeptplan stellt das Plangebiet dar.
Derzeit laufen die Vorbereitungen der Regionalplanaufstellung bei der Bezirksregierung Detmold. Die dazu erforderlichen Kommunalgespräche sind bereits gelaufen. Seitens der Stadt Lemgo sind die Notwendigkeiten der Erweiterung Lieme - West eingebracht worden und unterliegen im Regionalplanverfahren der Abwägung.
Ein Änderungsverfahren, für den jetzt rechtwirksamen Regionalplan, wurde 2018 versagt, mit dem Hinweis auf das neue, schon laufende Regionalplanverfahren.
Um dennoch die wirtschaftliche Entwicklung Lemgos nicht einzuschränken, kann davon gebrauch gemacht werden, dass der jetzige Regionalplan, wegen Parzellenunschärfe, eine Erweiterung von ca. 100 m in Richtung Westen ermöglicht.
Diese erste Erweiterung soll mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss umgesetzt werden. Die betroffenen Flächen sind verfügbar.
Ziel der Bauleitplanung soll die Festsetzung eines lärmschutztechnisch, gestaffelten Gewerbeund Industriegebiets sein. Aus Immissionsschutzgründen ist eine Gebietsstaffelung nach Abstandserlass NRW erforderlich. Die Festsetzung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels, wird wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit, nicht favorisiert. Im Ortsteil Lieme- Hengstheide liegen die nächstgelegenen Immissionspunkte (Wohnhäuser im Dorfmischgebiet). Weitere Immissionspunkte sind in Lieme zu beachten.
Die Bauleitplanung wird durch ein externes Büro aus Gütersloh bearbeitet. Die umweltfachlichen Gutachten und der Artenschutz durch ein Fachbüro aus Herford. Der Stadtplanung kommt die Projektsteuerung, Koordinierung, Durchführung der Verfahren und die Bürgerberatung zu.
Die Entwässerungskonzeption ist wie folgt geplant. Das Schmutzwasser wird in die vorhandene Kanalisation des Gewerbe- und Industriegebietes gepumpt. Das Regenwasser wird über kaskadenförmige Regenrückhaltebecken, nach Süden Richtung Bega geleitet. Die Flächen sind verfügbar, die Leistungsrechte und Leistungstrassen sind grundstücksrechtlich geklärt. Dieses erforderte- neben dem eigentlichen Grunderwerb vor Ort- weitere, teils recht lange Verhandlungszeiträume, zahlreiche Zwischenvarianten der Planung, um dann jedoch erfolgreich abzuschließen.
Die vorhandenen Ausgleichsflächen werden überplant, die Flächen mit Vermarktung gewerblich beansprucht. Ein Doppelausgleich wird erforderlich.
Das Straßensystem ist zurzeit ein Entwurfszwischenstand. Die Erschließung muss zukünftige Weiterentwicklungen „mitdenken“. Es wird beim Ausbau jedoch vorgesehen, nur die zunächst
notwendigen Teilflächen auszubauen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes werden empfohlen, denn sie dienen dem strategischen Ziel „Die AHL ist attraktiver Wirtschaftsstandort".
Alle hier gezeigten Flächennutzungsplanänderungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Frau Berit Weber, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 25, E-Mail: b.weber@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 14.06.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.06.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Parallelverfahren
Planunterlagen
- Planunterlagen
- KonzeptplanSie können sich den Konzeptplan zur Flächennutzungsplanänderung als PDF-Datei anzeigen lassen.Konzeptplan
- Konzeptplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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