Zur Umsetzung von bereits bestehenden Wohnbaurechten ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Diese Änderung unterstützt inhaltlich das stadtstrukturelle Oberziel der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. den jeweiligen Ansprechpersonen.
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