Vor den Hintergrund, dass sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, erfolgt entsprechend die Aufhebung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszone
für die Windkraft).
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. den jeweiligen Ansprechpersonen.
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