Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Öffnung der bisherigen Planung in Hinblick auf Ausweitung des Wohnangebotes schaffen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. den jeweiligen Ansprechpersonen.
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