Ortseingang Saalhausen-West
Im Ortsteil Saalhausen sind derzeit kaum mehr Bauplätze verfügbar. Dem Bedarf des Ortsteiles (ca. 10 - 15 erschlossenen Baugrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser - ca. 20 Wohneinheiten) wurde bei der Neuaufstellung des FNP (Rechtswirksamkeit 2004) durch die Darstellung eines größeren Baugebietes im Außenbereich nördlich des Baugebietes Einegge-Böddes (ca. 40 50 Bauplätze) Rechnung getragen. Die Verfügbar- und Erschließbarkeit der Erweiterungsfläche Helle-West war zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des FNP noch nicht absehbar deshalb wurde sie, obwohl sie von der Lage her eine Ortsabrundung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3) darstellt und als solche städtebauliche Priorität gegenüber der Entwicklung in den Außenbereich genießt, nicht in den FNP eingestellt.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 16.10.2007, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 29.01.2008 - 29.02.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- 20.02.2009 - 20.03.2009, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 28.02.2011 - 28.03.2011, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- 08.06.2011, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- 26.07.2011, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Artenschutz-Gutachten
- Protokolle
- Altlasten
- Verkehrslärm