Modehaus Fischer
Am 01.02.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Lennestadt den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 142 Modehaus Fischer gefasst. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird beabsichtigt, eine Erweiterung des bestehenden Modehauses Fischer am Standort planungsrechtlich vorzubereiten.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 01.02.2011, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 28.03.2011 - 29.04.2011, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 20.07.2011, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- 16.08.2011, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten