12. Änd. "Zum Limberg"
Die Bedarfsdeckung von Wohnbauflächen kann (und muss) innerhalb des Bestandes (vorhandene Gebäude, Baulücken) gedeckt werden. Die Entwicklung des Baugebietes Limberg ist schon aus Gründen der schwierigen Erschließungs- und Grundstücksverhältnisse nicht opportun.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Planung und ÖPNV auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 04.09.2012, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 15.04.2013 - 17.05.2013, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 29.08.2013, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten