Wißbergstraße
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Planung und ÖPNV auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 19.08.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.11.2008 - 03.01.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 22.01.2009 - 30.01.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 02.02.2015 - 03.03.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.09.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.01.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Aufhebungsverfahren Schützen-, Gartenstr. u. Lannermecke
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Umweltbericht
- Umweltinformationen/Gutachten
- Lärmgutachten
- Lärmgutachten Anlagen
- Im Internet ist nur der eigentliche Antrag hinterlegt. Die Anlagen (Hydraulik, Pläne) liegen in Papierform aus.Wasserrechtsantrag
- Leistungsfähigkeit Vorfelderschließung
- Stellungnahmen TÖB
- Hydrogeologisches Gutachten
- Hydrogeologisches Gutachten Anlage 1
- Hydrogeologisches Gutachten Anlage 2