Saalhausen - Einegge-Böddes (5. Änderung / 2)
Alle hier gezeigten Planungsverfahren dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner:innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Für Planungsverfahren, welche bis 2010 rechtskräftig bzw. rechtswirksam geworden sind, steht nur eine begrenzte Anzahl an Informationen zur Verfügung. Planungsverfahren ab 2010 umfassen weitere Detailinformationen.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 01.02.1993, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung