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Langenei - Industriegebiet (1. Änderung)

Alle hier gezeigten Planungsverfahren dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner:innen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Für Planungsverfahren, welche bis 2010 rechtskräftig bzw. rechtswirksam geworden sind, steht nur eine begrenzte Anzahl an Informationen zur Verfügung. Planungsverfahren ab 2010 umfassen weitere Detailinformationen.

Ansprechperson

    Frau Sabine Hengstebeck, 02723 608 610,
    Herr Felix Spanke, 02723 608 612,
    Herr Maurice Trispel, 02723 608 611,

Verfahrensschritte

  • 24.05.1978, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge