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Gewerbegebiet Elspe-Ost 1. Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Planung und ÖPNV auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Bis zum Stichtag 04.05.2010 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.

Ansprechperson

    Herr Maurice Trispel, 02723 608 611,
    Frau Sabine Hengstebeck, 02723 608 610,

Verfahrensschritte

  • 25.03.1987, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 12.07.1988, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Elspe-Ost
      Dargestellt ist die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes. Aufgrund der zahlreichen Änderungen des Bebauungsplanes wurde auf eine Darstellung der Einzelheiten (Lage der jeweiligen Geltungsbereiche und Festsetzungen) verzichtet. Alle Einzelpläne können bei dem Bereich Planung und ÖPNV eingesehen werden.

      Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem bzw. der jeweiligen Ansprechpartner/in.

      Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe. Hinweis: Sofern Sie noch den Acrobat Reader in der Version 4 einsetzen, speichern Sie die PDF-Dateien bitte erst auf Ihrer Festplatte und rufen Sie diese von dort auf.
      BPlan_41A_ELSPE_OST
  • Textl. Festsetzung
    • Dargestellt ist die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes. Aufgrund der zahlreichen Änderungen des Bebauungsplanes wurde auf eine Darstellung der Einzelheiten (Lage der jeweiligen Geltungsbereiche und Festsetzungen) verzichtet. Alle Einzelpläne können bei dem Bereich Planung und ÖPNV eingesehen werden.

      Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem bzw. der jeweiligen Ansprechpartner/in.

      Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe. Hinweis: Sofern Sie noch den Acrobat Reader in der Version 4 einsetzen, speichern Sie die PDF-Dateien bitte erst auf Ihrer Festplatte und rufen Sie diese von dort auf.
      41-A-1-Aenderung-Begruendung