Auf der Ennest
Die Planung sieht nach Modellierung im Bereich des Bolzplatzes die Bebauung mit ca. 9 Ein- und Zweifamilienhäusern vor, die verkehrliche Erschließung erfolgt durch einen Stich von der Straße Auf der Ennest. Der Bolzplatz soll auf einen Grundstücksteil weiter westlich verlegt werden.
Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die Möglichkeit einer Innenentwicklung in Altenhundem aus Gründen des Bedarfes zu begrüßen, da Entwicklungsmöglichkeiten am Ortsrand vor allem aus topographischen Gründen kaum geschaffen werden können.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser kann gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung (vereinfachtes Ver-fahren) durchgeführt werden. Danach entsteht ein Eingriff der auszugleichen wäre nicht, die Aufstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 21.04.2009, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 31.10.2011 - 02.12.2011, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 04.07.2012, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- 27.10.2012, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten
- Protokolle