Aufhebung Bebauungsplan Nr. 106 Vorrangzone für die Windkraftanlagen Hamberg
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 27.04.2021, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 12.07.2021 - 11.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- 20.09.2021 - 22.10.2021, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 15.12.2021, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- 06.01.2022, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zuIst eine Aufhebung von
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten
- Bekanntmachungen
- Stellungnahmen