Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 06/07 "Zentrum-Süd"

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen der Neuen Straße im Norden und dem Schuckenteichweg im Süden. Die Fläche ist aktuell unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB. Innerhalb des Bereiches finden sich unterschiedliche Nutzungen. Die Fläche liegt in der Nähe des Ortskernes. Den Bereich des Ortseinganges prägt es mit. Der Bereich stellt heute eine Gemengelage dar.

Die Gemeinde möchte für die Grundstücke im Plangebiet Nachnutzungen der Grundstücke und Nachverdichtungen ermöglichen. Flächen im Innenbereich können so einer Bebauung zugeführt werden. Insbesondere die straßenabgewandten Bereiche der Grundstücke können so baulich genutzt werden.
Die Inanspruchnahme des Freiraums wird durch die Planung reduziert.

Die Nutzung des Plangebietes muss durch einen Bebauungsplan vorbereitet werden.
Die zukünftigen Nutzungen sollen durch ein Bebauungsplanverfahren konfliktfrei geordnet werden. Zur Nutzung der Grundstücke muss die verkehrliche Erschließung und die Entwässerung gewährleistet werden. Die Flächen zur verkehrlichen Erschließung müssen festgesetzt werden. Zur Entwässerung des Plangebietes müssen private Flächen in Anspruch genommen werden und eine Konzeption erarbeitet werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Gestaltung des Ortseinganges positiv mit gestalten.

Eine städtebaulich geordnete Nutzung des gesamten Plangebietes ist nur durch ein gemeinsames Entwicklungskonzept möglich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher notwendig.

 

Ansprechperson

  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 18.05.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.09.2017 - 19.10.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.09.2017 - 20.10.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 06.09.2022 - 07.10.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

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