Bebauungsplan
Sanierungsgebiet Asemissen
Die Gemeinde Leopoldshöhe weist mit ihren zwei Hauptorten Leopoldshöhe und Asemissen zahlreiche Qualitäten, aber auch Handlungsbedarfe auf. Daher hat die Gemeinde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortskerne Leopoldshöhe und Asemissen aufgestellt (siehe https://isek-gemeinde-leopoldshoehe.de/). Im Rahmen des ISEKs wurden Substanz- und Funktionsschwächen gemäß § 136 Abs. 3 BauGB festgestellt. Substanzschwächen liegen insbesondere bei Bauschäden und energetischen Mängeln vor, funktionale Mängel treten v. a. durch Leerstände und die mangelnde Funktionsfähigkeit des Gebiets in Bezug auf Verkehr, die Versorgungsfunktion und infrastrukturelle Ausstattung des Quartiers auf.
Die Ortskernentwicklung ist ein dynamischer Prozess, dessen Erfolg von dem Engagement aller Akteure abhängig ist. Neben der Politik und der Gemeindeverwaltung sind es insbesondere die Gebäudeeigentümer, die einen wesentlichen Beitrag leisten, dass der Ortskern attraktiv bleibt und aufgewertet wird. Hierfür sind finanzielle Aufwendungen, insbesondere im privaten Bereich, notwendig. In Verbindung mit dem ISEK und der hier vorliegenden vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB sind die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets und den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB gegeben.
Die Ausweisung eines Sanierungsgebiets bietet mit der Städtebauförderung und den Angeboten der Förderbanken und der steuerlichen Begünstigung die Möglichkeit, dass Gebäudeeigentümer einen finanziellen Anreiz erhalten, mit entsprechenden Maßnahmen ihre Gebäude und das dazugehörige Umfeld aufzuwerten. Diese Maßnahmen tragen dann zur Verbesserung der städtebaulichen Situationen in den Ortskernen bei.
Zu den Inhalten der vorbereitenden Untersuchung gehört die Analyse und Beurteilung der aktuellen städtebaulichen Missstände in den Untersuchungsgebieten, die Festlegung der Sanierungsgebiete und die Bewertung des rechtlichen Instrumentariums. Um hierfür die notwendigen Informationen zu erhalten, wird nunmehr die Öffentlichkeit beteiligt.
Ansprechperson
- Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
- Herr Michael Kriszan, Telefon: 05208/ 991-272, E-Mail: m.kriszan@leopoldshoehe.de
Verfahrensschritte
- 03.03.2020 - 05.04.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung