Bebauungsplan

Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB „Nienhagen-Ost im Ortsteil Nienhagen

Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 1 i. V. m. Nr. 3 BauGB für den Bereich Nienhagen-Ost die Festlegung von baulichen Entwicklungsmöglichkeiten über Satzungen gem. § 34 (4) BauGB zu nutzen. Mit den Satzungen soll in Nienhagen-Ost die Revitalisierung eines vorhandenen bebauten Ge-werbestandortes im Innenbereich erreicht werden. Zugleich werden für den östlichen Teil der Ortslage Nienhagen die Bebauungsmöglichkeiten am nördlichen Ortsrand eingegrenzt.
Mit dem nun vorliegenden Antrag auf Revitalisierung des vorhandenen leerstehenden Ge-werbestandortes (ehem. Eltromat) sowie einer Erweiterung des Gewerbestandortes wird die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes an-gestrebt. Diese Aufwertung und Verbesserung der Ortslage ist mit einer baulichen Erweite-rung in den Außenbereich verbunden, der mit dem Satzungstyp Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB gesteuert und abschließend bestimmt werden soll.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung zur Bestimmung von Baumöglichkeiten in diesem Be-reich ist der im Zusammenhang bebaute Ortsteil hinsichtlich der Nutzung der in Rede ste-henden Ergänzungsflächen geprüft worden. Dabei sind die nachfolgenden Prüfkriterien auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung wie folgt bewertet worden (siehe auch nachfolgendes Kapitel 2) :
▪ Der Bebauungs- und Siedlungszusammenhang entlang des nördlichen Ortsrands und am südwestlichen Ortsrand / Stellplatzbereich an der Herforder Straße wird durch die Bebauung des Ortskernes Nienhagen insgesamt geprägt.
▪ Die in Rede stehenden zwei Ergänzungsflächen sind im Flächennutzungsplan am nörd-lichen Ortsrand als (nicht genutzte) Fläche für Gemeinbedarf und am südwestlichen Rand der Ortslage als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (vgl. Abbildung 4).
▪ Eine mögliche Erweiterung der Bebauung muss sich an der vorhandenen benachbarten Bebauung und deren Erschließung orientieren. Die Bebauung am nördlichen Orts-rand ist wie folgt vorbestimmt: Im Gewerbestandort (ehem. Eltromat) handelt es sich um zweigeschossige gewerbetypische Bauten mit einer gewerbetypischen Flachdach-architektur bzw. mit geneigtem Dach (vgl. Fotos). Die Erschließung erfolgt über das Grundstück von der K 5 (Herforder Straße) aus. Eine Erweiterung der Bebauung auf der Ergänzungsfläche am nördlichen Ortsrand kann sich am Rahmen der vorhandenen
Gemeinde Leopoldshöhe Begründung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Nienhagen-Ost“
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benachbarten Bebauung orientieren. Art und Maß der baulichen Nutzung können vom Charakter der Bebauung her an dieser Stelle eindeutig abgleitet werden (vgl. Fotos).
Bezüglich der östlich der K 5 am nördlichen Ortsrand liegenden Ergänzungsfläche ist in der Nachbarschaft ein Wohn- und ein teilweise landwirtschaftlich genutztes Wirt-schaftsgebäude mit Satteldach maßgebend. Diese Gebäude geben eindeutig den Rah-men für eine spätere bauliche Nutzung der Ergänzungsfläche vor. Eine weitergehende Bestimmung oder Festsetzung i. d. S. wird hier als nicht erforderlich angesehen. Hier reicht der Maßstab und das Ziel des sich Einfügens einer möglichen Bebauung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aus. Eine mögliche Prägung der östlichen Teilflä-che durch eine bauliche Nutzung der westlichen Teilfläche ist aufgrund der Zäsur durch die Herforder Straße zu verneinen.
▪ Die Stellplatzanlage im Südwesten wird direkt von der K 5 (Herforder Straße) erschlos-sen. Da hier keine hochbauliche Ergänzung geplant ist, ist eine nähere Eingrenzung oder Bestimmung der späteren baulichen Nutzung nicht notwendig. Dieser Bereich ge-hört als Stellplatzfläche funktional und betrieblich zu dem ehem. gewerblichen Standort Eltromat und wird deshalb einbezogen.
▪ Mit der Satzung entsteht kein neuer Ortsteil. Vielmehr wird durch die Klarstellung für die bebauten und genutzten Bereiche der Ortsteilcharakter bestätigt und Nienhagen-Ost erhält an baulich nicht eindeutig gefassten Siedlungskanten eine klar ablesbare und deutliche bauliche Fassung bzw. einen räumlichen Abschluss im Zusammenhang mit der beabsichtigten gewerblichen Nutzung (Revitalisierung einer Brache, Ergänzung).

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 30.08.2022 - 30.09.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 31.10.2022 - 11.11.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.02.2023 - 21.03.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.04.2024 - 03.05.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 28.06.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.07.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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