Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Linnich Nr. 41 "Neue Mitte Nord - Place de Lesquin"
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Linnich beabsichtigt im Rahmen der Innenentwicklung die Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche am Place de Lesquin. Derzeit befinden sich im Geltungsbereich der avisierten Bebauungsplan-Änderung baufällige Unterstände, welche der geplanten Bebauung weichen werden. Das bestehende Wohnhaus im Süden des Geltungsbereichs an der Rurstraße wird von der Planung nicht direkt berührt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines dreigeschossigen Wohngebäudes mit anteiliger Dienstleistungsfläche im Norden des Geltungsbereiches. Die Stellplätze sollen über eine Zufahrt zwischen Bestands- und Neubau in einer Tiefgarage untergebracht werden. Des Weiteren ist beabsichtigt eine öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung der öffentlichen Parkfläche festzulegen, um einer Erteilung von Baulasten hinsichtlich des Eingangsbereiches und der Tiefgaragenzufahrt entgegenzuwirken. Der vorhandene Bebauungsplan Nr. 41 beabsichtigt für den Geltungsbereich eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2. Diese Maße der baulichen Nutzung stehen entgegen der geplanten Bebauung und der avisierten dreigeschossigen Nutzung des Grundstückes. Demnach erfolgt eine Erhöhung der GRZ auf 0,8 und der GFZ auf 2,4, um den einheitlichen Gebietscharakter um den Place de Lesquin gewährleisten zu können. Neben der Maße der baulichen Nutzung, wurde ebenfalls die Baugrenze nach Süden erweitert, um eine geschlossene Blockrandbebauung herstellen zu können.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
Verfahrensschritte
- 09.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.12.2021, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 22.12.2021 - 31.01.2022, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 05.04.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB