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Bebauungsplan
Bebauungsplan Rurdorf Nr. 5 "Innenentwicklung Prämienstraße"

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Ein Investor beabsichtigt im Rahmen der Innenentwicklung die Wiedernutzbarmachung einer ehemaligen Hoffläche an der Prämienstraße in Linnich-Rurdorf. Ziel dieser Planung ist die Schaffung neuen Wohnraums auf rund 4.500 m² Fläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Gemarkung Rurdorf, Flur 3, Flurstücke 221, 222 sowie 308.

 

Im Zuge dieser Planung wird im Geltungsbereich eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in Form von zwölf Reihen- und Einfamilienhäusern avisiert. Während im rückwärtigen Bereich eine eingeschossige Bebauung geplant ist, wird der zur Straße liegende Bereich zweigeschossig geplant. Da der bereits vorhandene Bebauungsplan Rurdorf Nr. 2 sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans Rurdorf Nr. 3 die überbaubaren Grundstücksflächen lediglich im Bereich der Prämienstraße festsetzen, kann die geplante Konzeption nicht auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts erfolgen. Die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich der Baustruktur, Nutzung und der Gestaltung baulicher Anlagen sowie die Erschließung der Flächen, erfordern demnach die Aufstellung dieses Bebauungsplanes.

 

 


Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 09.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.09.2023 - 05.10.2023, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 12.12.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.01.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge