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Zur Stadt Linnich

Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 "Am Steinbusch"

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Seinerzeit hat die Stadt Linnich im Jahr 1997 den Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 „Am Steinbusch“ beschlossen, um den Wohnbedarf in der Ortschaft Körrenzig zu decken. Im hinterlegenden Bereich des Bebauungsplanes war eine 15,5 m breite Obstwiese als Ausgleich vorgesehen. Da dieser Ausgleich nicht erfolgte, soll nun ein Ausgleich für den Steinkauz neu erschaffen werden, indem der Bebauungsplan angepasst und der Geltungsbereich erweitert wird.

 

Der Bebauungsplan soll in den Grundzügen erhalten bleiben und das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen. Dies entspricht gleichzeitig der bestehenden Darstellung „Wohnbaufläche“ im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich. Die Ausgleichsfläche soll verlagert werden. Für das Plangebiet besteht ein Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 „Am Steinbusch“, der hierzu geändert werden muss.

 

Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Da es sich um eine Änderung des Bebauungsplanes handelt und der Geltungsbereich angepasst wird, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren geführt.


Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 11.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.2021 - 21.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge