Bebauungsplan
Bebauungsplan Kofferen Nr. 1 "Neubaugebiet Rosenweg"
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan Kofferen Nr. 1 „Neubaugebiet Rosenweg“ sollen die kurz- und mittelfristigen Wohnbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung einschließlich der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB befriedigt werden. Unbebaute Grundstücke stehen in Kofferen kaum noch zur Verfügung. Der Bebauungsplan dient deshalb der Erschließung von Wohnbauflächen im Ortsteil Kofferen.
Ziel des Bebauungsplanes ist
· die Ausweisung von Wohnbauflächen,
· die Ausweisung einer Erschließungsstraße für das Neubaugebiet und
· der ökologische Ausgleich durch die Festsetzung einer planexternen Ausgleichsfläche.
Die umweltverträgliche Ergänzung des vorhandenen Ortes erfolgt durch ortstypische Bauformen in Einzel- und Doppelhäusern und sichert die Qualitäten des Wohnumfelds der bestehenden und angrenzenden Bebauung.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
Verfahrensschritte
- 02.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.11.2021 - 14.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 31.08.2023, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.09.2023 - 05.10.2023, Erneute Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Aufstellungsbeschluss
- (1) Beschluss Rat 2021-09-02 LI-B-KO1
- (2) Bekanntmachung 2021-11-17 LI-B-KO1
- (3) Übereinstimmungsbestätigung 2021-11-15 LI-B-KO1
- (4) Beschluss-Auszug Erneuter Aufstellungsbeschluss AfC 2023-08-08
- (5) Beschluss-Auszug Erneuter Aufstellungsbeschluss AfSU 2023-08-17
- (6) Übereinstimmungsbestätigung 2023-09-01 LI-B-KO1