Bebauungsplan
4. Änderung (Teilaufhebung) Bebauungsplan Tetz Nr. 1 "Sengelskamp"
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Linnich stellt zurzeit in einem Verfahren den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu auf. Das im Rahmen der Planung verfolgte städtebauliche Konzept sieht für den Bereich Sengelskamp/Kaplansbend in der Ortslage Tetz die Darstellung von Wohnbauflächen vor, die eine bedarfsgerechte, aber auch allen zu schützenden Belangen, wie z.B. denen des Landschafts- und Naturschutzes, gerecht werdende Entwicklung der Ortslage ermöglicht.
Für den Bereich besteht der Bebauungsplan Tetz Nr. 1 „Sengelskamp“ aus dem Jahr 1963. Der Plan hat bis jetzt drei Änderungen in Teilbereichen erfahren, die mittlerweile bebaut sind. Die Schaffung von Wohnraum liegt grundsätzlich im Interesse der Stadt Linnich und wird auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für einen Teil des betreffenden Bereiches angestrebt. Mit den für den noch unbebauten Teilbereich des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen lassen sich die Vorstellungen für das aktuell im Rahmen der Neuaufstellung verfolgte städtebauliche Konzept nicht umsetzen, da dieser den heutigen Anforderungen an das Planungsverständnis nicht mehr genügt. Zum einen fehlen dem Bebauungsplan im betroffenen Bereich Festsetzungen, wie Art und Maß baulicher Nutzung, welche selbst einem einfachen Bebauungsplan nicht zugrunde gelegt werden können. Zum anderen konterkarieren relevante Planungsaspekte des Regionalplanes, des Landschaftsplanes und der Hochwassergefahrenkarten eine Bebauung des in der Aufhebung befindlichen Teiles des Bebauungsplanes.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
Verfahrensschritte
- 05.10.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.10.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 06.10.2022 - 10.11.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 07.04.2023 - 10.05.2023, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 31.08.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Teilaufhebung von
Anhänge
Aufstellungsbeschluss
- (1) Dringlichkeitsentscheidung LI-B-TE1-4
- (2) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses LI-B-TE1-4
- (3) Übereinstimmungsbestätigung des Aufstellungsbeschlusses
- (4) Beschluss Auszug Rat LI-B-TE1-4
Frühzeitige Beteiligung
- (1) Planwerk LI-B-TE1-4 Vorentwurf zur Frühz. Beteil.
- (2) Begründung LI-B-TE1-4 Vorentwurf zur Frühz. Beteil.
- (3) Bekanntmachung mit Aushangvermerk LI-B-TE1-4
Offenlage
- (1) Planwerk LI-B-TE1-4 Entwurf zur Offenlage
- (2) Begründung LI-B-TE1-4 Entwurf zur Offenlage
- (3) Abwägung ÖFF 3-1 Beteiligung LI-B-TE1-4
- (4) Abwägung TÖB 4-1 Beteiligung LI-B-TE1-4
- (5) Beschluss AfSU 2023-03-15 LI-B-TE1-4
- (6) Beschluss Rat 2023-03-21 LI-B-TE1-4
- (7) Übereinstimmungsbestätigung LI-B-TE1-4
- (8) Bekanntmachung LI-B-TE1-4 2023-03-30