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Zur Stadt Linnich

Bebauungsplan
4. Änderung (Teilaufhebung) Bebauungsplan Tetz Nr. 1 "Sengelskamp"

 

Ziel und Zweck der Planung


Die Stadt Linnich stellt zurzeit in einem Verfahren den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu auf. Das im Rahmen der Planung verfolgte städtebauliche Konzept sieht für den Bereich Sengelskamp/Kaplansbend in der Ortslage Tetz die Darstellung von Wohnbauflächen vor, die eine bedarfsgerechte, aber auch allen zu schützenden Belangen, wie z.B. denen des Landschafts- und Naturschutzes, gerecht werdende Entwicklung der Ortslage ermöglicht.

Für den Bereich besteht der Bebauungsplan Tetz Nr. 1 „Sengelskamp“ aus dem Jahr 1963. Der Plan hat bis jetzt drei Änderungen in Teilbereichen erfahren, die mittlerweile bebaut sind. Die Schaffung von Wohnraum liegt grundsätzlich im Interesse der Stadt Linnich und wird auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für einen Teil des betreffenden Bereiches angestrebt. Mit den für den noch unbebauten Teilbereich des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen lassen sich die Vorstellungen für das aktuell im Rahmen der Neuaufstellung verfolgte städtebauliche Konzept nicht umsetzen, da dieser den heutigen Anforderungen an das Planungsverständnis nicht mehr genügt.  Zum einen fehlen dem Bebauungsplan im betroffenen Bereich Festsetzungen, wie Art und Maß baulicher Nutzung, welche selbst einem einfachen Bebauungsplan nicht zugrunde gelegt werden können. Zum anderen konterkarieren relevante Planungsaspekte des Regionalplanes, des Landschaftsplanes und der Hochwassergefahrenkarten eine Bebauung des in der Aufhebung befindlichen Teiles des Bebauungsplanes.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 


Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 05.10.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.10.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 06.10.2022 - 10.11.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 07.04.2023 - 10.05.2023, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 31.08.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge