Inhalt anspringen

Zur Stadt Linnich

Bebauungsplan
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Boslar Nr. 1 "Heideweg"

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Boslar Nr. 1 wurde seinerzeit im Jahr 2000 im Rahmen eines privaten Bauvorhabens aufgestellt und im weiteren Verfahren als Satzung beschlossen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zählen der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der Durchführungsvertrag sowie der als Satzung zu beschließende Bebauungsplan. Diese drei Bestandteile bilden die Säulen dieses Bauleitplanverfahrens (gem. § 12 BauGB). Weiterhin müssen alle Bestandteile so aufeinander abgestimmt sein, dass keine Widersprüche entstehen.
 
Im Durchführungsvertrag des zum Thema stehenden Bebauungsplanes wurden seinerzeit Fristen zur Bauantragsstellung und zur Durchführung der Bauvorhabens geregelt. Da bis heute allerdings der Großteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gemäß des Durchführungsvertrages inklusive seiner Fristen ausgeführt wurde, liegt eine Vertragsverletzung vor. Somit ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Boslar Nr. 1 „Heideweg“ aufgrund der zuvor genannten Gegebenheiten aufzuheben. Schadensersatzansprüche seitens des Vorhabenträgers sind gesetzlich ausgeschlossen.
 
Allgemein führt die Nichtdurchführung des VEP also zu einer Vertragsverletzung, welche die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungplanes zur Folge hat. Diese Aufhebung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen und somit auf die frühzeitige Beteiligung, die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung verzichtet werden. Das Aufhebungsverfahren ist wie ein normales Bauleitplanverfahren vom Rat der Stadt aufzustellen. Weiterhin ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange anhand einer Offenlage gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, welche in einer Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen endet. Schließlich ist die Aufhebung vom Rat der Stadt als Satzung zu beschließen.


Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 22.06.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.06.2022, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 07.11.2022 - 10.12.2022, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 21.03.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge