Bebauungsplan
Bebauungsplan Linnich Nr. 45 "Entwicklungsgebiet Linnich-Süd"
Die Stadt Linnich beabsichtigt, den im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich seit 1995 als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereich zwischen Linnich und Rurdorf beiderseits der L228 zu entwickeln. Erste Gespräche dazu wurden bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer interfraktionellen Redaktionskonferenz geführt.
Zur Entwicklung und Umsetzung des Bebauungsplanes suchte die Stadt Linnich strategische Partner, die gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Stadtentwicklungsgesellschaft einen entsprechenden Bebauungsplan entwickeln und diesen in der Erschließung und Vermarktung umsetzen. Nachdem mehrere Planungsbüros und Projektentwickler unter Vorgabe eines Rahmenkataloges Präsentationen zum avisierten Baugebiet hielten, fiel im Dezember 2021 die Entscheidung eines Partners, welche durch den Stadtrat beschlossen wurde.
Hierbei wurde nach intensiver Abwägung aller Bewerber die ortsansässige Firma Blandfort (BL-Gruppe) zum strategischen Partner gewählt, mit dem das Baugebiet entwickelt werden soll. Neben Blandfort unterstützt das renommierte Planungsbüro StadtLandPlus das Bauleitplanverfahren auf stadtplanerischer Seite.
Die Aufstellung des in Rede stehenden Bebauungsplanes ist Grundlage zur Schaffung des Baurechtes nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Das Verfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungszeiträumen für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
geführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist aufgrund des bestehenden Planungsrechtes der vorbereitenden Bauleitplanung nicht notwendig. Der Flächennutzungsplan weist entsprechend für den gesamten Geltungsbereich Wohnbauflächen aus.
Neben der vorwiegend in Planung stehenden Wohnbebauung, soll ebenfalls die Ansiedlung eine Kindertagesstätte sowie eines Mehrgenerationenhauses stattfinden, um die Bedarfe der zukünftig steigenden Einwohnerzahl nachhaltig zu decken.
Folglich besteht ein Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
- Herr Hubert Lammertz, Telefon: 02462 9908410, E-Mail: hlammertz@linnich.de
Verfahrensschritte
- 26.01.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 03.07.2023 - 04.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 25.04.2024, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 30.04.2024 - 05.06.2024, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 12.12.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.12.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger Plan
- (1) Planwerk Satzungsbeschluss LI-B-LI45
- (2) Textliche Festsetzungen Satzungsbeschluss LI-B-LI45
- (3) Begründung & Umweltbericht Satzungsbeschluss LI-B-LI45
- (4) Abwägungstabelle Öffentlichkeit § 3 Abs.2 BauGB zum Satzungsbeschluss LI-B-LI45
- (5) Abwägungstabelle Behörden & TÖB § 4 Abs. 2 BauGB zum Satzungsbeschluss LI-B-LI45
- (6) Gutachten - Archäologie Zwischenbericht LI-B-LI45
- (7) Gutachten - Artenschutzprüfung LI-B-LI45
- (8) Gutachten - Artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche LI-B-LI45
- (9) Gutachten - Baugrunduntersuchung LI-B-LI45
- (10) Gutachten - Kampfmittelbericht LI-B-LI45
- (11) Gutachten - Schallschutz LI-B-LI45
- (12) Gutachten - Verkehrsuntersuchung LI-B-LI45