Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Körrenzig Nr. 9 "Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf"
Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich aus dem Jahr 2018 wies die Stadt Linnich zur Erzielung der Ausschlusswirkung für den übrigen Außenbereich gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB insgesamt drei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aus. In diesem Zusammenhang wurden die Zone 1 Körrenzig-Kofferen-Hottorf, Zone 3 Boslar und Zone 6 Gereonsweiler gemeinsam ausgewiesen.
Vorliegend umfasst die Zone 1 Körrenzig-Kofferen-Hottorf den Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“. Derzeit befinden sich insgesamt 16 Windenergieanlagen auf dieser Fläche. Zwischenzeitlich ist ein Investor mit der Absicht, weitere Windenergieanlagen zu errichten, an die Stadt Linnich herangetreten. Dabei plant die MLK Consulting GmbH & Co. KG die Errichtung und den Betrieb von drei weiteren Windenergieanlagen. Das Planvorhaben würde die Effizienz des Gebietes in seiner Nutzung zur Erzeugung von Windenergie verbessern. Mit der Errichtung von neueren Anlagen würde eine wesentlich höhere Erzeugung von Strom aus Windenergie erreicht werden. Insofern kann den Erfordernissen des Klimaschutzes ohne zusätzliche Flächenausweisung Rechnung getragen werden.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan geändert werden, um der Stadt Linnich weiterhin detaillierte Steuerungsmöglichkeiten einzuräumen. Danach beabsichtigt die Stadt Linnich, durch die Änderung des Bebauungsplanes u. a. die Standorte der Anlagen zu bestimmen und ggf. auch Fest-setzungen zum Artenschutz oder sonstigen Anforderungen zu treffen. Vorliegend betrifft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ die südlich liegenden Flächen des Ursprungsplanes (vgl. Abbildung Räumlicher Geltungsbereich).
Ansprechperson
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
Verfahrensschritte
- 26.10.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.11.2023 - 18.12.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Aufstellungsbeschluss und Beschluss Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung §§ 3 I und 4 I BauGB
- Bekanntmachung
- Übereinstimmungsbestätigung
- 23-09-01_BP Planurkunde_Vorentwurf
- 23-09-01_BP Textliche Festsetzungen_Vorentwurf
- 23-09-01_BP Begründung_Vorentwurf
- 23-09-01_BP Umweltbericht_Vorentwurf
- 23-09-01_BP Landschaftspflegerischer Fachbeitrag_Frühzeitige
- 2023-06-30_Artenschutzrechtl-Prüfung_Par_44_BNatSchG)