Ergänzungssatzung
Ergänzungssatzung Nr. 2, § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortslage Hottorf
Planungsziel und Planungserfordernis
Auf einer 0,25 ha großen Fläche im Nordwesten der Ortslage Hottorf plant ein privater Eigentümer die Errichtung von zwei Wohngebäuden auf privatem Grund. Die Flächen befinden sich gemäß der Abgrenzungssatzung der Stadt Linnich vom 4. April 1997 im planungsrechtlichen Außenbereich.
Die Ortslage wird an vielen Seiten von geschützten Landschaftsbestandteilen – oftmals in Kombination mit Pflegemaßnahmen – eingefasst. Dadurch sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Ortslage stark begrenzt. Der Landschaftsplan setzt für die verfahrensgegenständliche Fläche das Entwicklungsziel 4 („Temporäre Erhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung“) fest, sodass sich die Erweiterung der Ortslage an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht und im Hinblick auf die Belange des Landschaftsschutzes anbietet. Insofern trägt der gewählte Standort zur Vermeidung von Eingriffen bei. Gleichzeitig kann am gewählten Standort auf angrenzend bereits vorhandene technische Infrastruktur zurückgegriffen werden.
Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als „gemischte Baufläche“ dar. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts sind die Flächen als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist die Ergänzung der bestehenden Abgrenzungssatzung erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
Verfahrensschritte
- 25.06.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.06.2024, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 01.07.2024 - 09.08.2024, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Anhänge
Offenlage
- (1) Planwerk zur Offenlage - Ergänzungssatzung Nr. 2 Ortslage Hottorf
- (2) Begründung zur Offenlage - Ergänzungssatzung Nr. 2 Ortslage Hottorf
- (3) Artenschutzprüfung Stufe 1 - Ergänzungssatzung Nr. 2 Hottorf
- (4) Landschaftspflegerischer Begleitplan - Ergänzungssatzung Nr. 2 Ortslage Hottorf
- (5) Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Ergänzungssatzung Nr. 2 Ortslage Hottorf
- (6) Geotechnische Untersuchung - Ergänzungssatzung Nr. 2 Ortslage Hottorf