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Zur Stadt Linnich

Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Linnich Nr. 24n "Buschweg"

Im Osten der Stadt Linnich hat sich über die vergangenen Jahrzehnte ein großes Gewerbegebiet entwickelt, welches zwar ursprünglich gewerblich-industriell geprägt war, in dem sich in den vergangenen Jahren jedoch zusätzlich Einzelhandel angesiedelt hat. Inzwischen liegen hier großflächige und nicht-großflächige Lebensmittelmärkte, Getränkehändler, Drogeriemärkte und Textilgeschäfte vor.

 

Die Stadt Linnich verfolgt das ausdrückliche Ziel, die gewerblichen Bauflächen zur Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (GE) im Sinne des § 8 Abs. 2 BauNVO zu nutzen, da diese in anderen Baugebietstypen nicht allgemein zulässig sind. Zudem möchte die Stadt die gewerblichen Bauflächen zur Unterbringung solcher Gewerbegebiete nutzen, die in anderen Baugebieten (GI) unzulässig sind. Die noch vorhandenen Flächenreserven innerhalb der als GIB dargestellten Flächen sind vergleichsweise gering, sodass diese vor einer Beanspruchung durch andere Nutzungen, z.B. Einelhandelsbetrieben, geschützt werden sollen.

 

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartnern auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Ansprechperson

  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.03.2021, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 21.04.2021 - 24.05.2021, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 30.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.07.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge