Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Linnich Nr. 40 "Rurbenden"
Planungserfordernis
Der Bebauungsplan Linnich Nr. 40 "Rurbenden" beinhaltet u.a. Regelungen zum Bestandsschutz, durch den angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen ausnahmsweise zugelassen wurden. Diese sind nötig, da innerhalb des Geltungsbereiches verschiedene Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten- oder zentrenrelevanten Kernsortimenten existieren. Für die bestehenden Einzelhandelsbetriebe wurden Fremdkörperfestsetzungen getroffen, die den genehmigten Bestand absichern. An der Jülicher Straße, im Bereich des im Jahr 2013 durch ein Brandereignis zerstörten Lidl-Lebensmittelmarktes sowie des weiterhin bestehenden Trinkgut-Getränkemarktes, bestehen inzwischen Bemühungen zur Revitalisierung des Gesamtstandortes.
Unter Berücksichtigung der damals erteilten Genehmigungen sind in dem in Rede stehenden Plangebiet Verkaufsflächen mit den Sortimenten Getränken und Lebensmittel sowie Bekleidung einschließlich der Verkaufsfläche für die 3. Gewerbeeinheit in einer Größenordnung von 1.285,31 m² genehmigt und damit zulässig. Der Genehmigungsstand wurde in dem Bebauungsplan Nr. 40 "Rurbenden" der Stadt Linnich unzureichend berücksichtigt und soll vorliegend durch eine Anpassung der Fremdkörperfestsetzungen im Rahmen der 1. Änderung angepasst werden.
Darüber hinaus ist eine Anpassung der "Linnicher Liste", welche Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes ist, erforderlich, um den tatsächlichen Gegebenheiten insofern gerecht zu werden, als dass übliche Getränkefachmärkte mit Kistenwaren nicht innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche anzutreffen sind, sondern diese auch aufgrund ihrer Autoorientierung außerhalb der Zentren innerhalb der Gewerbegebiete angesiedelt werden können.
Planungsziel
Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittemarktes nebst Getränkemarkt durch die Änderung des Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Revitalisierung des Gesamtstandortes.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
Verfahrensschritte
- 29.08.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.08.2024, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB