Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 "Am Steinbusch"
Ziel und Zweck der Planung
Seinerzeit hat die Stadt Linnich im Jahr 1997 den Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 „Am Steinbusch“ beschlossen, um den Wohnbedarf in der Ortschaft Körrenzig zu decken. Im hinterlegenden Bereich des Bebauungsplanes war eine 15,5 m breite Obstwiese als Ausgleich vorgesehen. Da dieser Ausgleich nicht erfolgte, soll nun ein Ausgleich für den Steinkauz neu erschaffen werden, indem der Bebauungsplan angepasst und der Geltungsbereich erweitert wird.
Der Bebauungsplan soll in den Grundzügen erhalten bleiben und das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen. Dies entspricht gleichzeitig der bestehenden Darstellung „Wohnbaufläche“ im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich. Die Ausgleichsfläche soll verlagert werden. Für das Plangebiet besteht ein Bebauungsplan Körrenzig Nr. 5 „Am Steinbusch“, der hierzu geändert werden muss.
Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Da es sich um eine Änderung des Bebauungsplanes handelt und der Geltungsbereich angepasst wird, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren geführt.
Ansprechperson
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
Verfahrensschritte
- 11.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.11.2021 - 21.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB