Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 "Drosselweg III"
Die Stadt Linnich hat im Frühjahr 2011 den Bebauungsplan "Drosselweg III" in Hottorf bekanntgemacht. Ziel der Planung war, die kurz- und mittelfristigen Wohnbedrüfnisse der örtlichen Bevölkerung einschließlich der Eigentumsbildung i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB zu befriedigen. Freies Bauland stand Hottorf seinerzeit nicht zur Verfügung. Der Bebaungsplan diente deshalb der Erschließung von Wohnbauflächen und der städtebaulichen Arrondierung des Ortsteils Hottorf. In Teilen (WA 2) wurde der bis dhain rechtskräftige Bebauungsplan Hottorf Nr. 2 überlagert, um Festsetzungen in Teilbereichen zu ergänzen.
Aktuell ist das Plangebiet noch nicht vollständig bebaut. Anlass der Planung ist eine Anfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf bisher nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Gebiet. Diese Flächen wurden seinerzeit zum Gewässerschutz freigehalten, können jetzt allerdings in Abstimmung doch in Anspruch genommen werden. Ferner möchte die Stadt Linnich die starke Reglemnetierung des WA 2 aufheben, um sich hier in den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung am übrigen Geltungsbereich orientieren.
Für das Plangebiet besteht derzeit ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der hierzu geändert werden muss. Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Da es sich um Maßnahmen der Nachverdichtung handelt, wird das Verfahren als Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Maßnahmen der Innenentwicklung) geführt. Dem Planungsgrundsatz des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB wird entsprochen.
Ansprechperson
- Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
Verfahrensschritte
- 16.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.06.2019 - 05.07.2019, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 26.09.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.10.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB