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Bebauungsplan
Bebauungsplan Kofferen Nr. 1 "Neubaugebiet Rosenweg"

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit dem Bebauungsplan Kofferen Nr. 1 „Neubaugebiet Rosenweg“ sollen die kurz- und mittelfristigen Wohnbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung einschließlich der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB befriedigt werden. Unbebaute Grundstücke stehen in Kofferen kaum noch zur Verfügung. Der Bebauungsplan dient deshalb der Erschließung von Wohnbauflächen im Ortsteil Kofferen.

Ziel des Bebauungsplanes ist

·         die Ausweisung von Wohnbauflächen,

·         die Ausweisung einer Erschließungsstraße für das Neubaugebiet und

·         der ökologische Ausgleich durch die Festsetzung einer planexternen Ausgleichsfläche.

Die umweltverträgliche Ergänzung des vorhandenen Ortes erfolgt durch ortstypische Bauformen in Einzel- und Doppelhäusern und sichert die Qualitäten des Wohnumfelds der bestehenden und angrenzenden Bebauung.


Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
  • Herr Hermann-Josef Reyer, Telefon: 02462 9908411, E-Mail: hjreyer@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 02.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.11.2021 - 14.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 31.08.2023, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.09.2023 - 05.10.2023, Erneute Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge