Bebauungsplan
2. Änderung Bebauungsplan Linnich Nr. 33 "Am Alumnat"
Planungserfordernis
In der Stadt Linnich besteht Bedarf für weitere Kindertagesstätten-Plätze. Die Gesellschaft für Infrastruktuvermögen Kreis Düren mbH (GIS) möchte in der Hauptortslage eine Kindertagesstätte mit 5 Gruppen errichten. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben um eine gut integrierte, zentrale Lage in Linnich. Aufgrund der erforderlichen Flächen bestehen kaum Möglichkeiten, planungsrechtlich bereits erschlossene Grundstücke in der Ortslage für das Vorhaben heranzuziehen. Das Plangebiet soll über eine auszubauende Anbindung im Nord-Osten über die Phlippenhöhe erschlossen werden. Somit ist eine Zuwegung unabhängig von dem im vorderen Bereich des Grundstücks ansässigen Nahversorger möglich. Der vorhandene Bebauungsplan Linnich Nr. 33 "Am Alumnat" setzt für das Plangebiet ein Sondergebiet für Einzelhandel fest. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage". Diese umfasst zudem ein Fahrrecht zugunsten landwirtschaftlicher Zwecke. Die Entwicklung einer Kindertagesstätte ist mit dem geltenden Planungsrecht nicht vereinbar. In diesem Zusammenhang ist die Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich. es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Planungsziel
Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte durch die Änderung des Bebauungsplans. Weitere Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der harmonischen Einfügung des Vorhabens in die bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de
Verfahrensschritte
- 25.06.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.07.2024 - 09.08.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB