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Bebauungsplan
1. Änderung Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 5 "Mischgebiet an der B57"

Planungserfordernis

Ein in der Ortslage Gereonsweiler ansässiger Gewerbebetrieb beabsichtigt die Erweiterung der Lagerflächen. Seit geraumer Zeit stößt der Betrieb an die Grenzen der verfügbaren Flächen, sodass eine Erweiterung des Lagers erforderlich wird. Vorgesehen ist, an die bereits bestehende Halle anzubauen. Die vorhandene Halle liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Südlich davon befindet sich der Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 5. Das Betriebsgrundstück ist somit planugnsrechtlich unterschiedlich zu bewerten.

 

Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als "gemischte Bauflächen" dar. Um eine Erweiterung des Betriebes planungsrechtlich zu ermöglichen, ist daher die Änderung des Bebauungsplanes Gereonsweiler Nr. 5 erforderlich. Dazu wird das bestehende Planungsrecht um die erforderlichen Flächen ergänzt. Es besteht ein Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB.

 

Planungsziel

Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Betriebsflächen. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse sowie eine gute Verknüpfung zu den bestehenden Siedlungsstrukturen.


Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gereonsweiler Nr. 5 "Mischgebiet an der B57"

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Maximilian Wolff, Telefon: 02462/9908422, E-Mail: mwolff@linnich.de

Verfahrensschritte

  • 29.08.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.08.2024, Beschluss zur Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 16.09.2024 - 16.10.2024, Offenlage gem. den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 12.12.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.12.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge