Sonstige Satzungen

Erhaltungssatzung Nicolaiweg

Die historische Altstadt Lippstadts wird um 1185 gegründet und gilt als älteste „Gründungsstadt“ Westfalens. Der ursprüngliche Stadtgrundriss sowie eine Vielzahl von historischen, teilweise denkmalgeschützten, Gebäuden prägen noch immer das Gesamtbild der Stadt.

Der Nicolaiweg zählt zu den ältesten erhaltenen Straßenzügen in Lippstadt. Die überwiegend aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Gebäude schaffen durch ihre Anordnung in einer ursprünglichen, kleinteiligen Parzellenstruktur, einer geschlossenen Bauweise sowie einer Bauflucht entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenzen eine Ensemblewirkung mit großem städtebaulichen Reiz. Das Straßenbild wird des Weiteren durch einzelne Fachwerkhäuser, Fassadenverzierungen (z.B. Fassadenstuck) sowie durch Satteldächer mit Dachaufbauten geprägt. Anwohner des Nicolaiweges gestalten den öffentlichen Raum durch Bepflanzungen entlang der Häuserfronten. Außerdem ist der Nicolaiweg eine der wenigen Straßen in Lippstadt, die noch ein Basaltpflaster aufweisen. Dieses harmonische und historisch bedeutsame Gesamtbild gilt es für die Zukunft zu schützen, um die Identität der historischen Altstadt Lippstadts langfristig zu bewahren.

 

Ansprechperson

  • Herr Julian Dalhoff, Telefon: 02941 980-418, E-Mail: julian.dalhoff@lippstadt.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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